Die Religionsfreiheit geht immer auf Kosten der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Deshalb gehört sie abgeschafft.
Es darf keine Güterabwägung geben zwischen den genannten beiden Individualrechten und der Freiheit, seine Religion zu leben. Wenn sich eine Religion nicht mit ihnen verträgt, hat sie keinen Anspruch auf staatlichen Schutz.
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