„...letztlich ist der Mensch, als Folge oder Krönung der Evolution, nur in der Totalität der Erde begreifbar.“ (Leroi-Gourhan, Hand und Wort, S.22)

Dienstag, 4. Februar 2020

Meine Petition: Zwischenstand

Am 06. Januar ist meine Petition zur „Gewährleistung des Rechts auf ein Offline-Leben“ auf der Bundestagswebsite online gegangen. Gestern endete die Mitzeichnungsfrist, und die parlamentarische Prüfung der Petition beginnt. Das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen habe ich nicht erreicht. Habe ich auch nicht erwartet. Zum Schluß lag der Stand bei 3.526 Mitzeichnungen. Das ist tatsächlich mehr, als ich erwartet hatte. Die meiste Zeit über lag meine Petition bei den Mitzeichnungen auf dem zweiten Platz. Zuletzt machte mir den ersten Platz, den ich in der Statistik erreicht hatte, eine Petition zur Abschaffung der Kassenbonpflicht streitig. Bei den Kommentaren zur Petition lag ich durchgehend an der Spitze.

Die meisten Kommentatoren, Kommentatorinnen waren ernsthaft interessiert. Lediglich ein Kommantator wandte sich mit rhetorischen Tricks gegen die Petition, indem er/sie mir Unredlichkeit vorwarf, weil ich die Petition für ein Offline-Leben online gestellt hatte. Aber gerade dieser Kommentar sorgte mit 32 darauf reagierenden Kommentaren für eine rege Kommentaraktivität. War also im Endeffekt eine gute Sache.

Diese Petition gehört zu meinen letzten Online-Aktionen. Im April beende ich meine Bloggerei, lasse aber meinen Blog online.

PS (06.01.2021):
Heute erhalte ich einen Brief vom Petitionsausschuß vom 11.12.2020, in dem mir mitgeteilt wird, daß das Petitionsverfahren (Pet 1-19-06-2005-027804) abgeschlossen sei, mit dem Ergebnis, daß „dem Anliegen entsprochen worden ist“.

Zum Anliegen der Petition führt der Petitionsausschuß aus: „Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, dass das Führen eines Offline-Lebens hinsichtlich der Kommunikation mit Behörden gewährleistet. Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 3526 Mitzeichnungen und 84 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. ... Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Recht auf Führen eines Offline-Lebens aus dem Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) abzuleiten sei. Aus diesem Grundrecht folge auch das ‚Recht auf informationelle Selbstbestimmung‘, das durch das alle Lebensbereiche umfassende Digitalisierungsprojekt der Bundesregierung verletzt werde. Das ‚Recht auf ein Offline-Leben‘ beinhalte, dass die gesellschaftliche Infrastruktur nicht vollständig digitalisiert werde, sondern Strukturen zur Verfügung stelle, die Verwaltungsakte, Eingaben, Steuererkärungen etc. nach wie vor auf Papiergrundlage ermöglichten. Es gehe also um die Verhinderung des vollständigen Rückbaus von Offline-Infrastrukturen.“

Zur Begründung, inwiefern dem Anliegen des Petenten schon entsprochen worden sei, verweist der Petitionsausschuß auf die Broschüre „Digitalisierung gestalten - Umsetzungsstrategie der Bundesregierung“:


Desweiteren führt der Petitionsausschuß aus: „Bei den elektronischen Informations-, Kommunikations- und Transaktionsangeboten der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger wird eine Multikanalstrategie verfolgt. Neben neuen digitalen Zugängen werden weiterhin auch die etablierten Zugänge (insbesondere persönliche Vorsprache, Telefon, Telefax oder Schreiben) angeboten. Ferner stellt der Aussuss fest, dass auch im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) keine Begrenzung auf bestimmte Kommunikationsarten zwischen Bürger und Verwaltung erfolgt. Die Nutzung der elektronischen Kommunikations ist freiwillig.“

So weit so gut. Aber entspricht das auch der Realität? Meines Wissens gibt es zumindestens einige Finanzämter, die den Bürgerinnen und Bürgern keineswegs die Wahl lassen, ihre Steuererklärung auf Papier abzugeben, und die sie auf die elektronische Steuererklärung verpflichten. Zumindestens aber scheint es auf der Grundlage dieses Briefes möglich zu sein, dagegen Widerspruch einzulegen.

PPS (17.04.2021)

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