„...letztlich ist der Mensch, als Folge oder Krönung der Evolution, nur in der Totalität der Erde begreifbar.“ (Leroi-Gourhan, Hand und Wort, S.22)

Dienstag, 3. November 2026

Gegenseitige Fremdwahrnehmung

Hans Blumenberg, Lebenszeit und Weltzeit (1986)


Trotz meiner Kritik in den beiden vorangegangenen Blogposts am Gesamtsubjekt als einer Form kollektiver Unvernunft ‒ was es übrigens mit der Lebenswelt gemeinsam hat ‒, wird dieses Gesamtsubjekt doch allererst durch Intersubjektivität möglich. Und diese Intersubjektivität ist selbstverständlich kein Übel, sondern die Voraussetzung für jede soziale Praxisform zwischen Individuen innerhalb und außerhalb einer Gruppe bzw. Gesellschaft. Der von Husserl geprägte Begriff verweist auf Subjekte, die miteinander interagieren, also auf Kommunikation im weitesten Sinne.

Den intersubjektiven Modus, in dem menschliche Subjekte einander als menschliche Subjekte begegnen, beschreibt Edmund Husserl als „gegenseitige Fremdwahrnehmung“. Zu jeder Fremdwahrnehmung, so Blumenberg, gehört „prinzipiell, daß ihre Gegenseitigkeit möglich ist“: „So wie ich einen anderen wahrnehme, muß er mich in derselben Gegebenheitsform wahrnehmen können. Das ist nicht die Feststellung eines Dritten, der die reziproken Verhältnisse von Subjekt und Objekt in einer fremden Fremdwahrnehmung beobachtet und feststellt, es ist vielmehr als Implikation in jeder Fremdwahrnehmung selbst enthalten.“ (Blumenberg 1986, S.299; Hervorhebung von Blumenberg)

Blumenberg unterscheidet also die fremde Fremdwahrnehmung als Wahrnehmung eines beobachtenden Dritten von der gegenseitigen Fremdwahrnehmung der beteiligten Zwei im Wechsel von Ich und Du.

Mit der Gegenseitigkeit der Fremdwahrnehmung befinden sich die Zwei nicht mehr in der Konstellation mit einem sie beobachtenden Dritten, aber doch noch eine Ebene unterhalb des Ich=Du-Bewußtseins; eine Ebene, von der aus verschiedene Praxisformen möglich sind. Hier geht es vorerst nur um die Gewißheit, „im Sehen gesehen“ werden zu können (vgl. Blumenberg 1986, S.300), was eben nichts anderes als Beteiligt-Sein bedeutet, während der Beobachter mit seiner fremden Fremdwahrnehmung für die Beobachteten unsichtbar bleibt. (Vgl. Blumenberg 1986, S.300) Daß dieses Gesehen-werden-können auch die Möglichkeit eines Ich=Du-Bewußtseins impliziert, zeigt Blumenbergs Hinweis darauf, „daß das wahrgenommene Subjekt nicht nur in meiner Welt vorkommt, sondern in ihr die Subjektfunktion mit mir teilt“, was immerhin eine Form der Anerkennung der Gleichheit zwischen mir und dem Anderen ist. (Vgl. Blumenberg 1986, S.300)

Zunächst aber ordnet Blumenberg diese wechselseitige Anerkennung als Subjekt der Lebenswelt zu, die er als gemeinsame Erinnerung beschreibt: „Die anderen sind also nicht nur Zuträger ihrer subjektiv verschobenen, aber auf identische Wahrnehmungen beziehbaren Erfahrung; sie sind auch Mitträger der Erinnerung.“ (Blumenberg 1986, S.309)

Wichtig ist dabei, daß diese gemeinsame Erinnerung nicht zu einer Identität des Bewußtseins führt, sondern daß sie zwar eine Gleichheit zwischen den Subjekten stiftet, diese aber auf Verschiedenheit beruht: „Zur Funktion des Subjekts in der Intersubjektivität gehört, daß es weder auf seiner Subjektivität beharrt noch diese vollends preisgibt.“ (Blumenberg 1986, S.309)

Damit bleiben Blumenberg/Husserl zwar immer noch unterhalb der Ebene dessen, worum es mir mit dem Ich = Du geht, aber eine kollektive Auflösung der individuellen Identität als Teil einer echten intersubjektiven Lebenspraxis ist damit ausgeschlossen. Auch Blumenbergs Hinweis darauf, „daß das wahrgenommene Subjekt nicht nur in meiner Welt vorkommt, sondern in ihr die Subjektfunktion mit mir teilt“, deutet in diese Richtung. (Vgl. Blumenberg 1986, S.300)

Blumenberg verbindet mit der Intersubjektivität sogar schon einen ersten ethischen Anspruch, den er aber nicht als wechselseitigen Anspruch ausformuliert, sondern den er aus einer Verletzung der Intimität des Einzelnen für sich, aus einem ihm zugefügten Zwang ableitet. Zunächst beschreibt Blumenberg die Begegnung zwischen Zweien als physische Gleichzeitigkeit, die an die Verschränkung zweier Elektronen in der Quantentheorie erinnert:

„Der Andere ist ‒ bezogen auf den Augenblick, in dem er mit mir in die eine Gleichzeitigkeit meiner und seiner Fremdwahrnehmung eintritt ‒ einer, der vorher gelebt hat mit seiner immanenten Zeit, mit seiner Identität, seiner Erinnerung, in der ich nicht vorkam, aber von diesem Augenblick an potentiell vorkomme, habituell seine Zukunft mitbestimmendes ‚Erlebnis‛ bin, wie geringfügig dieser Anteil immer sein mag.“ (Blumenberg 1986, S.303f.)

Wie zwei verschränkte Quantenzustände kommen die Zwei nicht mehr voneinander los. ‚Physisch‛ nenne ich diese im ethischen Sinne verhängnisvolle Begegnung, als Blumenberg ausdrücklich auf die leibliche Gleichzeitigkeit der beteiligten Subjekte verweist: „(U)rsprünglicher Begriff von Gleichzeitigkeit kann nur der in der Appräsentation auftretende sein, der dem erfahrenen anderen Subjekt dieselbe Wesentlichkeit von Bewußtsein inkorporiert, die als in der eigenen Leiblichkeit inkorporiert erfahren wird.“ (Blumenberg 1986, S.304)

Dichter an mein Konzept von Ich = Du vorbeischrammen geht eigentlich schon nicht mehr. Dennoch macht Blumenberg diesen kleinen Schritt nicht. Aber obwohl er eine im eigentlichen Sinne „ethische Verpflichtung“ verneint, bewegt er sich doch im Umfeld einer durch einen Begegnungszwang gestifteten ethischen Beziehung: „Wenn das Subjekt durch die Erfahrung vom anderen Subjekt verändert, nämlich für seine Zukunft durch dessen Anteil an seiner Erinnerung bestimmt wird, erwirbt es durch das, was es erleidet, so etwas wie einen Anspruch an dem, der es das erleiden läßt, sich seinerseits von dem Punkt der Gleichzeitigkeit aus durch diese Erfahrung bestimmen zu lassen. ... Selbsterhaltung als Gegenseitigkeit.“ (Blumenberg 1986, S.307)

Die Formulierung „Selbsterhaltung als Gegenseitigkeit“ hat wenig mit der Wechselseitigkeit zweier Subjekte als Ich und Du zu tun. Blumenberg denkt hier an den Kampf ums Überleben, dessen eigentliche Wechselseitigkeit die gegenseitige Rücksichtslosigkeit ist: „Das ist charakteristisch für Akte der Selbsterhaltung: Sie können nicht rücksichtsvoll sein.“ (Blumenberg 1986, S.307)

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