„...letztlich ist der Mensch, als Folge oder Krönung der Evolution, nur in der Totalität der Erde begreifbar.“ (Leroi-Gourhan, Hand und Wort, S.22)

Dienstag, 11. August 2015

Michael Pauen/Harald Welzer, Autonomie. Eine Verteidigung, Frankfurt a.M. 2015

(S. Fischer Verlag, gebunden, 328 S., 19,99 €)

1. Zusammenfassung
2. Experimente I: Meßkriterien
3. Experimente II: Design
4. Experimente III: Kasuistik
5. Differenz von Innen und Außen
6. Spielräume
7. Vorschläge zur Verteidigung der Autonomie

Michael Pauen, Philosoph mit dem Schwerpunkt in der Philosophie des Geistes und der Kulturphilosophie, und Harald Welzer, Soziologe und Sozialpsychologe, haben gemeinsam das Buch „Autonomie. Eine Verteidigung“ (2015) geschrieben. Von Harald Welzer habe ich schon drei Bücher in diesem Blog besprochen. Bei ihm fasziniert mich vor allem, wie er immer wieder mahnend auf die Probleme und die Verantwortung unserer Generation verweist, die es noch in der Hand hat, aktuelle Entwicklungen zu beeinflussen und dafür zu sorgen, daß die Ressourcen und die Handlungsspielräume künftiger Generationen nicht völlig ruiniert werden. Michael Pauen ist mir bislang völlig unbekannt und vertritt Wikipedia zufolge eine neurophysiologische Position, in der mentale und neuronale Zustände miteinander identifiziert werden. Er scheint aber trotz dieses deterministischen Ansatzes kein Problem darin zu sehen, daß der Mensch trotzdem in seinem Handeln frei ist. Was das für das vorliegende Buch zur Verteidigung der Autonomie bedeutet, werden wir noch sehen.

Die ersten hundert Seiten des Buches sind dem Versuch einer Begriffsbestimmung gewidmet. Dabei sprechen die Autoren drei Möglichkeiten an: eine „idealistische Variante“, die Autonomie als eine „persönliche, unverlierbare Eigenschaft“ versteht; eine ‚behavioristische‘ Variante, derzufolge es sich bei der Autonomie um eine „Fähigkeit“ handelt, die „in bestimmten sozialen Situationen“ ‚abrufbar‘ ist, also wahrscheinlich im Sinne eines Reiz-Reaktionsmechanismusses; und eine, wie die Autoren schreiben, ‚philosophische‘ Variante, derzufolge Autonomie eine „dispositionelle Eigenschaft“ bildet, „die als Potential immer vorhanden ist, aber spezifischer Voraussetzungen bedarf, um wirksam zu werden“. (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.11)

Vor allem die letzten beiden Formulierungen dieser drei Bestimmungsmöglichkeiten von Autonomie sind unscharf; denn in bestimmten sozialen Situationen abrufbare Fähigkeiten und unter spezifischen Voraussetzungen wirksam werdende Dispositionen unterscheiden sich inhaltlich nicht voneinander. Entweder ist beides ein Behaviorismus oder beides ist ‚philosophisch‘. Mit ‚philosophisch‘ ist letztlich ähnlich der idealistischen Variante nichts anderes gemeint, als daß wir es bei der Autonomie mit einer Persönlichkeitseigenschaft zu tun haben, die allerdings anders als in der idealistischen Variante auf Entwicklung und Erfahrung beruht. Damit eröffnet sich eine gleichermaßen individuelle, kulturell-historische und biologische Perspektive auf den Autonomiebegriff.

Die Autoren verfolgen vor allem eine zweifache, nämlich eine auf die individuelle Person gerichtete und eine auf die kulturelle und historische Situation gerichtete Sichtweise: Im ersten Teil des Buches bis hin zu den von den Autoren konzipierten und durchgeführten empirischen Experimenten, also bis Seite 166, dominiert die personenbezogene Sichtweise, und im zweiten Teil des Buches dominiert die situationsbezogene Sichtweise.

Es zeigt sich schon auf den ersten Seiten des Buches, daß wir es bei der ‚Autonomie‘ mit einem hochproblematischen Begriff zu tun haben: „In einem gewissen Sinne kann man davon sprechen, dass Autonomie sowohl eine Tatsache als auch ein Wert ist: Sie ist eine Tatsache, weil Individuen Autonomie besitzen und moderne Staaten sie gewähren, doch sie ist gleichzeitig ein Wert: Wir gehen im Allgemeinen davon aus, dass Autonomie uns Freiheitsspielräume gewährt.“ (Pauen/Welzer 2015, S.12) – Schon der Begriff der ‚Tatsache‘, ein gewichtiges Wort, ist in diesem Zitat auf zwei völlig verschiedenen Ebenen angesiedelt: auf der Ebene des Individuums und auf der Ebene des Staates im Sinne einer staatlich garantierten historischen Errungenschaft.

Ist schon der Begriff einer ‚historischen Tatsache‘ problematisch und voraussetzungsvoll, so ist es um so mehr der Begriff einer ‚individuellen Tatsache‘. Berücksichtigt man, daß wir es bei einem der beiden Autoren mit einem Deterministen mit einer Präferenz für die Neurophysiologie zu tun haben, so bedeutet hier ‚individuelle‘ Tatsache nichts anderes als die Rückführung individueller Verhaltensweisen auf neurophysiologische Prozesse. So bezeichnen Pauen/Welzer z.B. an einer anderen Stelle die Autonomie als eine „komplexe Eigenschaft“, die „keine Ausnahmen von den Naturgesetzen“ und „keine Lücke in den kausalen Zusammenhängen“ erfordere. (Vgl. Pauen/Welzer, S.37) Sie halten es prinzipiell für möglich, diese Naturgesetze „mit den üblichen Methoden der empirischen Wissenschaften, insbesondere mit denen der Psychologie und der Neurowissenschaften“ zu untersuchen. An dieser Stelle hätte man als Leser doch gerne noch etwas mehr zur Vereinbarkeit von Determinismus und Freiheit erfahren.

Die von den Autoren hervorgehobene Gleichzeitigkeit von empirischer Sachhaltigkeit und ethischer Werthaltigkeit des Autonomiebegriffs ist ein erster Hinweis auf dessen „Doppelaspektivität“ (Plessner). Viele Bewußtseinsbegriffe beinhalten einen Doppelaspekt, wie z.B. ‚Freiheit‘ oder ‚Verantwortung‘. Freiheit beinhaltet auch Rücksichtslosigkeit, und Verantwortung kann sich in ein rigides, letztlich verantwortungsloses Pflichtbewußtsein verwandeln.

Solche Begriffe eignen sich hervorragend für Demagogen, die mit ihrer Hilfe die Menschen verwirren und desorientieren. Wladimir Putin ist ein Meister darin, seine Aggressionen gegen Nachbarstaaten dadurch zu rechtfertigen, daß er mit Hilfe von Diskriminierungs- und Faschismusvorwürfen deren ‚demokratische‘ Legitimität in Frage stellt. Recep Tayyip Erdoğan interpretiert den grunddemokratischen Anspruch, daß allererst die „Freiheit des Andersdenkenden“ zu schützen sei, dahingehend, daß er selbst dieser Andersdenkende ist, der geschützt werden muß. Im Vertragstext TTIP, dem transatlantischen Handelsabkommen, wird festgehalten, daß ‚Streitigkeiten‘ bzw. Konflikte zwischen den Wirtschaftsunternehmen und den europäischen Staaten auf der Basis von wissenschaftlichen Gutachten geschlichtet werden sollen. Die Demagogie dahinter beruht auf der Nutzung der allgemein verbreiteten Vorstellung, daß Wissenschaftler ‚autonom‘ seien. Tatsächlich werden wir es aber mit von durch Wirtschaftsunternehmen gesponserten Studien zu tun haben, deren Ergebnisse vorhersehbar sind. (Vgl. DLF-Sendung vom 02.08.2015)

Pauen/Welzer haben es über die ganze Länge ihres Buches mit den verschiedenen Doppelaspekten des Autonomiebegriffs zu tun. Doppelaspekte finden sich auf der Ebene der Person, bei der Autonomie zur Tyrannei ausufern kann (vgl. Pauen/Welzer 2015, S.28), auf der Ebene kulturhistorischer Situationen, etwa bei der Verwechslung einer „Zustimmungsdiktatur“ im Putinschen Sinne mit Demokratie (vgl. Pauen/Welzer, S.178), und auf der Ebene des Verhaltens, auf der scheinbar autonomes Verhalten sich letztlich als konformistisch erweist und scheinbar konformes Verhalten sich letztlich als autonom erweist: „Man kann aus Konformitätsgründen Demokrat oder Befürworter des Schutzes Andersdenkender sein oder sich für einen Verfechter der Autonomie halten, faktisch aber Konformität und Anpassung propagieren.“ (Pauen/Welzer 2015, S.43; vgl.u.a. auch S.10, 113, 163f.)

Dem entspricht auf der individuellen Ebene die Schwierigkeit, sich selbst und andere richtig einzuschätzen. Normalerweise haben wir keine Schwierigkeiten, unsere Fähigkeiten beim Fahrradfahren oder beim Klavierspielen zu beurteilen. Aber, so Pauen/Welzer, unser „Urteilsvermögen in Bezug auf Autonomie (scheint) ziemlich miserabel zu sein.“ (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.40) Die Psychologie spricht hier von einem „systematischen Attributionsfehler“: „Er bezeichnet das Phänomen, dass eigenes Fehlverhalten den situativen Umständen zugeschrieben wird (‚Ich konnte nicht anders handeln ...‘), Fehlverhalten anderer aber auf deren Persönlichkeit zurückgeführt wird (‚Die war schon immer so ...‘).“ (Pauen/Welzer 2015, S.129)

Aufgrund der Tatsache, daß viele Bewußtseinsbegriffe solche Doppelaspekte beinhalten, hat Hegel die Dialektik zu einer seine ganze Philosophie prägenden Methode gemacht. These und Antithese und ihre Überwindung in der Synthese, die wiederum voller Antithesen steckt, bilden nichts anderes als die systematische Entfaltung von Doppelaspektivität. Pauen/Welzer sprechen immer wieder von Paradoxien, in die sie bei ihren verschiedenen Versuchen, den Autonomiebegriff zu bestimmen, geraten. (Vgl. Peuen/Welzer 2015, S.41, 113 u.ö.) Diese verschiedenen Paradoxien sind nichts anderes als Anti-Thesen, die die jeweils andere Seite ein und desselben Bewußtseinsphänomens bilden.

Pauen/Welzers Versuch, die empirische Qualität des Autonomiebegriffs hervorzuheben, die eine wissenschaftlich kontrollierte Empirie ermöglicht, ist deshalb von vornherein zum Scheitern verurteilt. Obwohl sie selbst immer wieder auf die immanente Paradoxie im Autonomiebegriff hinweisen, postulieren sie ganz naiv: „Tatsächlich ist Autonomie eine Eigenschaft, die sich bei Menschen in der Regel im Verhalten zeigt.“ (Pauen/Welzer 2015, S.36) – Und auf der nächsten Seite: „Autonomie ist von außen zu erkennen ...“ (Pauen/Welzer 2015, S.37)

Angesichts all dessen, was Pauen/Welzer sonst zum Autonomiebegriff zu sagen wissen, sind diese Behauptungen pure Verzweiflungsakte. Denn würde sich ‚Autonomie‘ nicht im Verhalten beobachten und zeigen lassen, wären alle die von der VW-Stiftung gesponserten Experimente nicht durchführbar. (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.147ff.) Die Autoren hoffen sogar, so etwas wie ein „Korrelat auf neuronaler Ebene“ finden zu können (vgl. Pauen/Welzer 2015, S.152), und begehen damit, unter der Voraussetzung der Identität von neuronalen und mentalen Zuständen, einen mereologischen Fehlschluß (vgl.u.a. meinen Post vom 03.05.2015).

Pauen/Welzer versuchen die Problematik der Doppelaspektivität zu lösen, indem sie den Autonomiebegriff mit der Stärke des Widerstands, der sich einem autonomen Verhalten entgegenstellt, korrelieren. (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.13, 21, 25) Tatsächlich ist damit das Problem allerdings nicht gelöst, denn auch konformes Verhalten kann sich lange gegen zunehmenden Widerstand behaupten, etwa wenn sich ein normen- und wertekonservativer Mensch, der sich ein Leben lang angepaßt verhalten hat, einem schleichenden oder abrupten Wertewandel zu widersetzen versucht.

Problematisch ist auch, daß Pauen/Welzer einen Unterschied zwischen Autonomie und Willensfreiheit behaupten, weil die „Willensstärke“ in der Willensfreiheitsdebatte angeblich keine oder kaum Berücksichtigung findet. (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.34f.) Der Verweis auf die Nichtberücksichtigung in einer Debatte belegt noch lange nicht, daß das betreffende Thema nicht trotzdem zu dieser Debatte dazugehört. Es belegt lediglich, daß es der Aufmerksamkeit der Disputanten bislang entgangen ist.

Auch daß Willensfreiheit sich vor allem auf das Verhalten bezieht, während Autonomie ein Persönlichkeitsmerkmal bildet, kann diese Unterscheidung zwischen Autonomie und Willensfreiheit nicht rechtfertigen, denn Pauen/Welzer weisen selbst darauf hin, daß es Menschen gibt, „die häufig in der Lage sind, frei zu handeln. Andere dagegen vermögen dies nur selten“. (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.34) Auch hier wird also, ähnlich wie bei der Willensfreiheit, der Begriff auf das sichtbare Verhalten bezogen.

Ein anderer Versuch, den Autonomiebegriff zu vereindeutigen, besteht darin, ihn zu rationalisieren: „Halten wir also fest, dass alle die Handlungen selbstbestimmt sind, die auf meine eigenen Wünsche und Überzeugungen zurückgehen. Das wiederum sind die Überzeugungen, die meiner Kontrolle unterliegen, so dass ich sie gegebenenfalls aufgeben kann.“ (Pauen/Welzer 2015, S.24) – Dazu gehört die Fähigkeit, Präferenzen und Handlungsentscheidungen zu „erklären“, also zu begründen, indem wir sie auf unsere „Überzeugungen und Wünsche“ zurückführen. (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.28)

Viele beeindruckende Zeugnisse für autonomes Verhalten sind aber völlig unabhängig von solchen persönlichen Motiven, wie Pauen/Welzer immer wieder betonen. Es gibt weder spezifische Heldenmotive noch Heldenpersönlichkeiten, durch die beispielhaftes Verhalten erklärt werden könnte. (Vgl. Pauen/Welzer 2015, S.129, 176f., 182f. u.ö.) Darauf werde ich in einem späteren Post nochmal zurückkommen.

Insgesamt haben wir es bei der Autonomie also mit einem hochproblematischen Begriff zu tun, und die Absicht von Pauen/Welzer, nachzuweisen, wie sehr die Informations- und Kommunikationstechnologien unsere Freiheit und unsere Autonomie bedrohen, ist deshalb auf rational-begrifflicher Ebene praktisch unmöglich umsetzbar. Und mit der rational-begrifflichen Ebene hängt selbstverständlich auch die Validität der von Pauen/Welzer beschriebenen Experimente unmittelbar zusammen. Darauf werde ich ebenfalls in den folgenden Posts noch im Detail eingehen.

Für jetzt möchte ich nur noch einmal abschließend festhalten, daß der Begriff der Autonomie eigentlich nur Sinn macht, wenn er von vornherein die im Verhalten gezeigte Konformität mit umfaßt. Konformität ist insofern kein Gegenbegriff zur Autonomie. Im Grunde ist der eigentliche Gegenbegriff zur Autonomie die Heteronomie, was allerdings beim Versuch einer entsprechenden Differenzierung zwischen einem autonomen und einem heteronomen Verhalten zu denselben Schwierigkeiten führt.

Bleiben wir also vorerst bei der Konformität und beim Konformismus. So umfaßt auch der Begriff des Konformismusses von vornherein die Möglichkeit einer im Verhalten gezeigten ‚Autonomität‘, die ebenfalls keinen Gegenbegriff zum Konformismus bildet. Letztlich muß man also vor allem zwischen der Konformität als einer Verhaltensweise, der auch Autonomie zugrunde liegen kann – wie im Falle einer bewußten Entscheidung, auch unter widrigen Umständen konformes Verhalten durchzuhalten  –, und dem Konformismus als mentalem Zustand unterscheiden. Zu diesem mentalen Zustand gehören Phänomene des kollektiven Unbewußten, wie ich sie in meinem vorangegangenen Post beschrieben habe. (Vgl. entsprechende Äußerungen von Pauen/Welzer 2015, S.16f., 32f., 40, 45ff.)


Die als Autonomität bzw. als Konformität sichtbar werdenden Verhaltensweisen sind also gegenüber den Bewußtseinshaltungen (Autonomie und Konformismus) neutral. Durch Beobachtung lassen sie sich nicht eindeutig der einen oder anderen Bewußtseinshaltung zuordnen.

Es gibt allerdings auch Bewußtseinsbegriffe, die keinen Doppelaspekt beinhalten. Dazu gehören Plessners exzentrische Positionalität und der Begriff der Achtsamkeit. So beruht z.B. autonomes Denken immer auf Achtsamkeit und niemals auf Unachtsamkeit. Unachtsames Denken ist immer zugleich auch konformes ‚Denken‘, als bloßem Schein des Denkens. – Ich spreche hier bewußt von ‚Denken‘ und nicht von Eigenschaften oder von Verhaltenweisen. Nur das Denken selbst, als Achtsamkeit, bildet eine doppelaspektfreie Autonomie.

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